Nachdem ich letztens ein Rechtschreibvideo veröffentlicht hatte, wurde ich im Kommentar gefragt:
„Ist es eigentlich offiziell richtig, zwei Satzzeichen zu benutzen, hintereinander, um einen Satz abzuschließen?“
Dieser Frage gehe ich heute nach.
Welche Satzzeichen gibt es überhaupt?
Schauen wir uns also erst mal an, um die Frage zu beantworten:
Welche Satzzeichen gibt es eigentlich, die einen Satz beenden können? (Weil ein Komma fällt da ja zum Beispiel schon mal raus.)
Das sind ganz klassisch diese Satzzeichen:
- Punkt (.)
- Ausrufezeichen (!)
- Fragezeichen (?)
Das sind allerdings nicht die einzigen. Es gibt auch diese hier:
- Ein Doppelpunkt (:) kann einen Satz beenden, sofern ein anderer Satz angeschlossen wird, und auch
- Auslassungszeichen (...) können einen Satz beenden.
Und diese Möglichkeiten gibt es: Dass ein Satz zum Beispiel mit Punkt abgeschlossen wird und dann am Ende ein
- Anführungszeichen (“) steht oder eine
- geschlossene Klammer: )
Da das Ausnahmefälle sind, lassen wir diese außen vor und konzentrieren uns wieder auf Punkt (.), Ausrufezeichen (!) und Fragezeichen (?).
Wann kann man welche Satzzeichen am Satzende aneinandersetzen?
Kann man die Satzzeichen also irgendwie kombinieren? Dürfen zwei davon zusammenstehen? Ist das richtig?
Bei Fragezeichen (?) und Ausrufezeichen (!) ist es richtig.
Man kann zum Beispiel in dem Satz:
erst ein Fragezeichen (?) und dann ein Ausrufezeichen (!) setzen. Das hat die Funktion, die Aussage zu verstärken, sodass man sie sowohl als Frage als auch als Ausruf ausspricht.
Ist es aber auch möglich, Fragezeichen (?) und Punkt (.) oder Ausrufezeichen (!) und Punkt (.) zu verbinden?
Ich sag mal vorsichtig ja bzw. jein, denn das hier ist richtig:
Aber, und jetzt kommt das große Aber:
Es ist nicht richtig, weil sie aneinander stehen dürfen, sondern es ist richtig, weil der Punkt hier nicht die Funktion eines Schlusspunkts hat, sondern weil er sich auf die Abkürzung bezieht: „etc.“
Bei Ausrufezeichen (!) und Fragezeichen (?) ist das so richtig. Hier ist es allerdings falsch: „etc..“
An die Abkürzung kann man also nicht noch einen Schlusspunkt dranhängen. Da ist es dann so, dass wirklich nur ein Punkt gesetzt werden darf. Dieser hat die Funktion, das Wort abzukürzen und den Satz abzuschließen.
Und ähnlich wie hiermit verhält es sich zum Beispiel mit Daten:
Wenn mit dem Datum ein Satz beendet wird, kann man nicht hinten noch einen Punkt dransetzen, sondern auch dieser Punkt übernimmt wieder die Funktion, sowohl den Satz abzuschließen als auch das Datum zu gliedern.
Zusammenfassung
Zurück zur anfänglichen Frage:
- „Ist es korrekt, zwei Satzzeichen direkt hintereinanderzuschreiben am Ende eines Satzes?“
Ja, ist es. Vor allen Dingen in diesem Fall:
- Fragezeichen und Ausrufezeichen (?!).
Aber auch bei „etc.?“ und „etc.!“ ist es möglich. In diesem Fall jedoch nicht, weil Punkt und Ausrufezeichen immer aneinander stehen dürfen, sondern weil sich der Punkt auf die Abkürzung bezieht.
