Geschlechtergerechte Sprache

Generisches Maskulinum

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Wie im letzten Blogartikel erwähnt, entschied der Bundesgerichtshof, dass die Bank das generische Maskulinum in ihren Formularen beibehalten darf. Beim generischen Maskulinum wird die männliche Form verwendet (Kunde) und weibliche Personen sollen „mitgemeint“ werden (Kunde und Kundin).

Das generische Maskulinum hat Befürworter und Gegner:

  • Die Befürworter finden, dass es kürzer und leserlicher ist sowie dass diese Variante mittlerweile zur Gewohn­heit zählt und weit verbreitet ist.
  • Die Gegner beanstanden, dass Frauen nie wissen, ob sie auch angesprochen sind oder nicht. Die maskuline Form sei keine geschlechts­neutrale Form und sollte vermieden werden. Und historisch gesehen wurden Frauen beim Wort „Wähler“ beispielsweise erst mitgemeint, als sie vor ca. 100 Jahren wahl­berechtigt wurden.

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