Groß- oder Kleinschreibung von du

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Wie du jetzt vielleicht gerade merkst, duze ich dich hier in diesem Blog zum ersten Mal. Das liegt daran, dass ich meine Kommuni­kation auf Du umstelle.

Vor der Entscheidung habe ich meine Newsletter-Abonnenten gefragt, ob sie das auch wünschen – und ja, die Mehr­heit hat es sich gewünscht.

Als ich im Newsletter von der Umstellung aufs Du berichtet habe, hat mir ein treuer Leser zurück­geschrieben, dass er es gut­heißt, dass ich duze. Und er hatte die Frage, ob das Du denn nicht groß­geschrieben werden muss. (Ich hatte es nämlich klein­geschrieben.)

Diese Frage möchte ich jetzt beantworten, denn ich hatte ihm dann ganz kurz zurück­geschrieben und gesagt, dass die Antwort folgen wird. Also: Hier ist sie. :)

Kleinschreibung von „du“

Die Regel besagt, dass „du“, „dich“, „dein“, „dir“, „euch“, „euer“ usw. klein­geschrieben wird.

Ausnahme: Großschreibung in Briefen

Es gibt aber die Ausnahme – und daran hatte sich mein Leser erinnert –, dass diese Pronomen groß­geschrieben werden können, und zwar in Texten wie Briefen, E-Mails, SMS, Post­karten usw. Also in Texten, bei denen der Empfänger bekannt ist und man den Empfänger auch persönlich kennt.

In einer E-Mail könnte ich das „Du“ also groß­schreiben, da ich meine Leser kenne.

Meine Empfehlung

Meine Empfehlung wäre, das „du “ klein­zuschreiben, damit man nicht immer ent­scheiden bzw. nach­denken muss:

  • Kenne ich den Empfänger?
  • Kenne ich ihn nicht?
  • Ist der Text persönlich an den Leser adressiert?
  • Oder nicht?

Das wäre meine persönliche Empfehlung.

Aber ich kann auch Menschen verstehen, die das „Du“ lieber groß­schreiben, um die Anrede so noch ein bisschen respektvoller zu gestalten.

Zusammenfassung

Noch mal ganz kurz zur Zusammen­fassung:

Die Regel sagt: „du“, „dich“, „dein“, „dir“, „euer“, „euch“ klein­schreiben. In Briefen oder E-Mails etc. kannst du es aber auch groß­schreiben.

 

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