Wie du jetzt vielleicht gerade merkst, duze ich dich hier in diesem Blog zum ersten Mal. Das liegt daran, dass ich meine Kommunikation auf Du umstelle.
Vor der Entscheidung habe ich meine Newsletter-Abonnenten gefragt, ob sie das auch wünschen – und ja, die Mehrheit hat es sich gewünscht.
Als ich im Newsletter von der Umstellung aufs Du berichtet habe, hat mir ein treuer Leser zurückgeschrieben, dass er es gutheißt, dass ich duze. Und er hatte die Frage, ob das Du denn nicht großgeschrieben werden muss. (Ich hatte es nämlich kleingeschrieben.)
Diese Frage möchte ich jetzt beantworten, denn ich hatte ihm dann ganz kurz zurückgeschrieben und gesagt, dass die Antwort folgen wird. Also: Hier ist sie. :)
Kleinschreibung von „du“
Die Regel besagt, dass „du“, „dich“, „dein“, „dir“, „euch“, „euer“ usw. kleingeschrieben wird.
Ausnahme: Großschreibung in Briefen
Es gibt aber die Ausnahme – und daran hatte sich mein Leser erinnert –, dass diese Pronomen großgeschrieben werden können, und zwar in Texten wie Briefen, E-Mails, SMS, Postkarten usw. Also in Texten, bei denen der Empfänger bekannt ist und man den Empfänger auch persönlich kennt.
In einer E-Mail könnte ich das „Du“ also großschreiben, da ich meine Leser kenne.
Meine Empfehlung
Meine Empfehlung wäre, das „du “ kleinzuschreiben, damit man nicht immer entscheiden bzw. nachdenken muss:
- Kenne ich den Empfänger?
- Kenne ich ihn nicht?
- Ist der Text persönlich an den Leser adressiert?
- Oder nicht?
Das wäre meine persönliche Empfehlung.
Aber ich kann auch Menschen verstehen, die das „Du“ lieber großschreiben, um die Anrede so noch ein bisschen respektvoller zu gestalten.
Zusammenfassung
Noch mal ganz kurz zur Zusammenfassung:
Die Regel sagt: „du“, „dich“, „dein“, „dir“, „euer“, „euch“ kleinschreiben. In Briefen oder E-Mails etc. kannst du es aber auch großschreiben.
—————————————————
Vielleicht auch interessant für dich:
