Du verwendest sie tagtäglich in deiner E-Mail-Signatur, schreibst sie auf Flyern und in Rechnungen: deine Adresse oder die Adresse deiner Kunden.
So einfach es scheint, birgt sie doch einige Fehlerquellen. Vor diesen möchte ich dich gerne bewahren, damit dein Kunde dich als sorgfältigen Auftraggeber wahrnimmt.
Name
Schreibst du die Adresse eines Kunden in die Rechnung, steht über der Adresse der Namen des Kunden. Bei Frauen ist es einfach:
Frau
Moni Musterkundin
Bei den Männern findet eine kleine grammatikalische Anpassung statt, da vor dem Namen gedanklich ein „an“ gesetzt wird und der Herr dann in den Akkusativ gesetzt wird:
Herrn
Manfred Musterkunde
Wenn du an eine Firma schreibst und sichergehen möchtest, dass der Brief bei einer bestimmten Person ankommt, gibt es zwei Möglichkeiten:
1) Du schreibst unter den Firmennamen den Namen der adressierten Person:
Musterfirma
Frau Moni Musterkundin
2) Du nutzt zusätzlich „zu Händen“:
Musterfirma
z. Hd. / z. H. Herrn Manfred Musterkunde
Auch hier steht statt „Herr“ erneut „Herrn“, da das Wort im Genitiv steht (zu Händen des Herrn). Bei den Damen ändert sich wieder nichts, weil das Wort „Frau“ in allen Fällen gleichbleibt.
Straße
Es gibt ein-, zwei- und mehrteilige Straßennamen, die Schreibweisen sind unterschiedlich.
Bei einteiligen Straßennamen wird „Straße“ direkt an das Wort drangesetzt:
Zweiteilige Straßennamen kommen vor allem bei Orts- und Ländernamen vor. Werden diese Namen mit „er“ abgeleitet, steht vor „Straße“ ein Leerzeichen:
Wird eine Straße z. B. nach einer Berühmtheit benannt, werden alle Bestandteile mit Bindestrichen durchgekoppelt:
- Max-Mustermann-Straße
- Bürgermeister-Max-von-Mustermann-Straße
Das erste Wort eines Straßennamens wird immer großgeschrieben, genauso verhält es sich mit Adjektiven und Zahlen:
- Zur Alten Post
- An den Vier Linden
Hausnummer
Besteht die Hausnummer aus zwei Ziffern, kann sie entweder mit dem Bis-Strich oder mit einem Schrägstrich geschrieben werden:
- Musterstraße 2–4
- oder
- Musterstraße 2/4
Wenn nach der Hausnummer ein Buchstabe steht, kann dieser klein- oder großgeschrieben werden. In beiden Fällen steht zwischen Zahl und Buchstabe ein Leerzeichen:
- Musterstraße 2 b
- oder
- Musterstraße 2 B
Postleitzahl
Früher war es üblich, vor die Postleitzahl das Landeskennzeichen zu setzen. Das wird nicht mehr empfohlen.
- nicht: D-12345
- sondern: 12345
Ergebnis
Und so sieht das dann aus:
Herrn
Manfred Musterkunde
Muster-Kunden-Straße 3 b
12345 Musterhausen
oder, bei einer Firma:
Musterfirma
(z. Hd.) Herrn Musterkunde
Muster-Kunden-Straße 3 b
12345 Musterhausen
Wenn du in deiner Signatur noch deine Telefonnummer vermerken möchtest, lies meinen Blogartikel, in dem ich dir die Schreibweise von Telefonnummern zeige.
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